Pflegegrade
Informationen zur Beantragung
Wie beantrage ich einen Pflegegrad ?
Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen.Rufen Sie bei der zuständigen Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief mit dem Wunsch, einen Pflegegrad zu beantragen.
Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt dort durch Gutachterinnen oder Gutachter des medizinischen Dienstes der privaten Pflege-Pflichtversicherung Medicproof.
Was passiert nach der Beantragung ?
Sie erhalten dann von der Pflegekasse ein Formular per Post das Sie ausfüllen müssen. Dieses muss vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Hinweis: Ihr Hausarzt kann keinen Pflegrad beantragen!
Wie verläuft der Termin mit dem Gutachter ?
Der medizinische Dienst (oder ein anderer unabhängiger Gutachter) vereinbart mit Ihnen einen Besuchstermin bei Ihnen zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung. Dieser Besuch erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung – es gibt keine unangekündigten Besuche. Die Anwesendheit einer dritten Person (das kann ein Verwander oder ein Bekannter sein) ist absolut erwünscht um Sie idealerweise bei diesem Gespräch zu unterstützen.
Der Gutachter wird Ihnen in einem Gespräch verschiedene Fragen zur bewältigung Ihres täglichen Alltags sowie auch gesundheitliche Fragen stellen. Das sind Fragen wie „können Sie alleine Treppen steigen“ oder „können Sie sich selbst versorgen“. Die Fragen dienen dazu um festzustellen wie weit Sie gesundheitlich belastbar sind und ob evtl. eine Hilfe benötigt wird.
Jede dieser Fragen ergibt einen Punktewert in Ihrem Profil deren Gesamtzahl dann über einen bestimmten Pflegegrad entscheidet.(Sehen Sie dazu auch die Übersicht der Module)
Wann wird über Ihren Antrag entschieden ?
Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beträgt 25 Arbeitstage.
Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung muss die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst innerhalb einer Woche erfolgen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt oder mit diesem eine Familienpflegezeit vereinbart wurde. Die verkürzte Frist gilt ebenfalls bei einem Aufenthalt in einem Hospiz oder bei ambulant palliativer Versorgung. Befindet sich die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller in häuslicher Umgebung, ohne palliativ versorgt zu werden, und wurde die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber oder mit diesem eine Familienpflegezeit vereinbart, gilt eine Begutachtungsfrist von zwei Wochen.
Die Module und Ihre Inhalte
Das Begutachtungsinstrument zur Feststellung des Pflegegrads
Für jedes Kriterium ermitteln die Gutachter(innen) den Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person, in der Regel anhand eines Punktwerts zwischen 0 und 3. So wird in jedem Bereich der Grad der Beeinträchtigung sichtbar. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht.
Einstufung der Pflegegrade
Verteilung der Punkte zur Ermittlung
bis
unter
27
1
bis
unter
47.5
2
bis
unter
70
3
bis
unter
90
4
bis
100
5