Pflegegrade

Informationen zur Beantragung

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Wie beantrage ich einen Pflegegrad ?

Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen.Rufen Sie bei der zuständigen Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief mit dem Wunsch, einen Pflegegrad zu beantragen.

Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt dort durch Gutachterinnen oder Gutachter des medizinischen Dienstes der privaten Pflege-Pflichtversicherung Medicproof.

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Was passiert nach der Beantragung ?

Sie erhalten dann von der Pflegekasse ein Formular per Post das Sie ausfüllen müssen. Dieses muss vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Hinweis: Ihr Hausarzt kann keinen Pflegrad beantragen!

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Wie verläuft der Termin mit dem Gutachter ?

Der medizinische Dienst (oder ein anderer unabhängiger Gutachter) vereinbart mit Ihnen einen Besuchstermin bei Ihnen zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung. Dieser Besuch erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung – es gibt keine unangekündigten Besuche. Die Anwesendheit einer dritten Person (das kann ein Verwander oder ein Bekannter sein) ist absolut erwünscht um Sie idealerweise bei diesem Gespräch zu unterstützen.

Der Gutachter wird Ihnen in einem Gespräch verschiedene Fragen zur bewältigung Ihres täglichen Alltags sowie auch gesundheitliche Fragen stellen. Das sind Fragen wie „können Sie alleine Treppen steigen“ oder „können Sie sich selbst versorgen“. Die Fragen dienen dazu um festzustellen wie weit Sie gesundheitlich belastbar sind und ob evtl. eine Hilfe benötigt wird.

Jede dieser Fragen ergibt einen Punktewert in Ihrem Profil deren Gesamtzahl dann über einen bestimmten Pflegegrad entscheidet.(Sehen Sie dazu auch die Übersicht der Module)

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Wann wird über Ihren Antrag entschieden ?

Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beträgt 25 Arbeitstage.

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung muss die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst innerhalb einer Woche erfolgen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekün­digt oder mit diesem eine Familienpflegezeit vereinbart wurde. Die verkürzte Frist gilt ebenfalls bei einem Aufenthalt in einem Hospiz oder bei ambulant palliativer Versorgung. Befindet sich die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller in häuslicher Umgebung, ohne palliativ versorgt zu werden, und wurde die Inanspruch­nahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber oder mit diesem eine Familienpflegezeit vereinbart, gilt eine Begutachtungsfrist von zwei Wochen.

Die Module und Ihre Inhalte

Das Begutachtungsinstrument zur Feststellung des Pflegegrads

Modul 1
Mobilität
10%
Modul 2/3
Kognitives Verhalten
15%
Modul 4
Selbstversorgung
40%
Modul 5
Behandlung und Therapie
20%
Modul 6
Alltagsgestaltung
15%
Zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad kommt ein Begutachtungsinstrument in Form von Modulen zum Einsatz, das von der individuellen Pflegesituation ausgeht. Es orientiert sich an verschiedenen Fragen. Was dabei zählt, sind der einzelne Mensch und das Ausmaß, in dem er seinen Alltag allein bewältigen kann.

Für jedes Kriterium ermitteln die Gutachter(innen) den Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person, in der Regel anhand eines Punktwerts zwischen 0 und 3. So wird in jedem Bereich der Grad der Beeinträchtigung sichtbar. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht.

Einstufung der Pflegegrade

Verteilung der Punkte zur Ermittlung

12.5
bis
unter
27
Grad
1
27
bis
unter
47.5
Grad
2
47.5
bis
unter
70
Grad
3
70
bis
unter
90
Grad
4
90
bis
100
Grad
5

Modul 1 - Mobilität

Dieses Modul umfasst motorische Aspekte. Kann die betroffene Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen? Ist Treppensteigen möglich? Die Einschätzung richtet sich danach, ob die Person in der Lage ist, eine Körperhaltung einzunehmen bzw. zu wechseln und sich fortzubewegen.

Modul 2/3 Geistige und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Erfasst werden Denk- und Wahrnehmungsvorgänge sowie kommunikative Fähigkeiten wie Verstehen, Erkennen und die Fähigkeit Entscheidungen treffen. Feststellung ob Themen wie Unruhe in der Nacht, Ängste und Agressionen oder andere psychische Belastungen vorliegen. Auch Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen werden hier berücksichtigt.

Modul 4 - Selbstversorgung

In diesem Modul geht es um die Selbstversorgung -  Körperpflege, wie waschen und anziehen oder auch die Nahrungsaufnahme und der Toilettengang. Dabei wird bewertet, ob die betroffene Person die jeweilige Aktivität selbständig durchführen kann.

Modul 5 - Behandlung und Therapie

Diese Modul beinhaltet Themen wie die Bewältigung von und der selbstständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Es wird festgestellt ob die betroffene Person zum Beispiel Arzneimittel selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.

Modul 6 - Alltag und soziale Kontakte

Kann die betroffene Person den Alltag selbstständig gestalten ? Kann Sie mit anderen Menschen in Kontakt treten oder ein Cafe ohne Hilfe besuchen ?